Fahrrad
25. Februar, 12:45 Uhr
Im Post über die SUV E-Bikes habe ich das Gefühl bekommen, dass hier manchen nicht klar ist wie die Entfernungspauschale funktioniert. Deswegen versuche ich es zu erklären und ein paar Beispiele durchzurechnen. Falls euch Fehler auffallen, nehme ich Hinweise dankend an und korrigiere es.
Die Entfernungspauschale ist in § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG ("Werbungskosten") geregelt. Kurz zusammengefasst bekommt ihr für jeden vollen Kilometer zwischen eurer Wohnung und eurer ersten Arbeitsstätte einen pauschalen Betrag vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Für die ersten 20 km sind das 0,30 € pro km und für jeden km ab dem 21. km 0,38 € pro km. Dabei gilt nur die einfache Entfernung (nicht Hin- und Rückweg) und die "kürzeste Straßenverbindung". Eine andere Straßenverbindung kann genutzt werden, wenn sie "offensichtlich verkehrsgünstiger ist und vom Arbeitnehmer regelmäßig für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte benutzt wird".
**Das erste Missverständnis: Die Entfernungspauschale ist nur für Autos und öffentlichen Personenverkehr**
Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Ihr könnt sie auch ansetzen, wenn ihr zur Arbeit lauft oder mit dem Fahrrad fahrt.
**Das zweite Missverständnis: Die Entfernungspauschale ersetzt mir Fahrtkosten**
Das ist meiner Beobachtung nach das größte Missverständniss. Manche scheinen zu glauben, dass man vom Finanzamt 0m30 € bzw. 0,38 € pro km vom Finanzamt bekommt. So funktioniert das aber nicht. Die Entfernungspauschale reduziert nicht die zu zahlende Einkommenssteuer sondern das zu versteuernde Einkommen. Die Steuersätze könnt ihr teilweise in § 32a EStG nachlesen. Selbst wenn man den Höchststeuersatz von 45 % bezahlt, reduziert sich ab dem 20. km die Steuer um maximal 0,171 € pro km. Die Pauschale gilt aber nur für die einfache Richtung, also reduzieren sich die reellen Fahrtkosten um 0,0855 € pro km.
**Beispiel 1**
Kim fährt 20 km mit dem Auto zur Arbeit. Kim liegt im typischen Durchschnitt und fährt einen Dacia Sandero, der 0,319 € pro km kostet [[1](https://assets.adac.de/Autodatenbank/Autokosten/autokostenuebersicht.pdf)]. Kim hat ein zu versteuerndes Einkommen von 40'000 € pro Jahr. Mit Kims _48 \* 5 = 240_ Arbeitstagen ergibt sich eine Fahrleistung (für die Arbeit) von _240 \* 20 km \* 2 = 9600 km_ pro Jahr. Pro Tag kann Kim _0,30 €/km * 20 = 6 €_ als Werbungskosten geltend machen, also _240 * 6 € = 1'440 €_ pro Jahr. Kims zu versteuerndes Einkommen reduziert sich auf _38'560 €_. Die Einkommenssteuer errechnet sich wie folgt:
_z = (38'560 - 15'999) / 10'000 = 2,2561_
_ESt = (192,59 \* 2,2561 + 2'397) \* 2,2561 + 966,53 = 7'354 €_
Mit den Kosten für das Auto von *9'600 km \* 0,319 €/km = 3'062,40 €* bleiben Kim nach Abzug der Steuer und der Fahrtkosten *40'000 € - 7'354 € - 3'062,40 € = 29'583,60 €*.
**Beispiel 2**
Kim schafft das Auto ab und fährt die 20 km mit dem neuen Fahrrad zur Arbeit. Das Fahrrad hat 1'000 € gekostet. Kim weiß nicht, dass man die Entfernungspauschale beim Fahrrad veranschlagen kann und hat keine Steuerabzüge. Die Einkommenssteuer errechnet sich wie folgt:
_z = (40'000 - 15'999) / 10'000 = 2,4001_
_ESt = (192,59 \* 2,4001 + 2'397) \* 2,4001 + 966,53 = 7'828 €_
Nach Abzug der Steuer und der Anschaffungskosten des Fahrrads _40'000 € - 7'828 € - 1'000,00 € = 31'172 €_.
**Beispiel 3**
Kim fährt 50 km mit dem Auto zur Arbeit. Für die Kosten des Autos nehmen wir der Einfachheit halber 0,25 €/km an, da mit höherer Fahrleistung die Kosten pro km wahrscheinlich etwas sinken werden. Kim hat eine Fahrleistung von _48 \* 5 \* 2 \* 50 km = 24'000 km_. Kimm kann _0,30 €/km \* 20 km + 0,38 €/km \* 30 km = 17,40 €_ pro Arbeitstag als Werbungskosten geltend machen, also _17,40 € \* 240 = 2742 €_ pro Jahr. Kims zu versteuerndes Einkommen reduziert sich auf 37'258 €. Die Einkommenssteuer errechnet sich wie folgt:
_z = (37'258 - 15'999) / 10'000 = 2,1259_
_ESt = (192,59 \* 2,1259 + 2'397) \* 2,1259 + 966,53 = 6'932 €_
Mit den Kosten für das Auto von _24'000 km \* 0,25 €/km = 6'000 €_ bleiben Kim nach Abzug der Steuer und der Fahrtkosten _40'000 € - 6'932 € - 6'000 € = 27'068 €_.